Haupttätigkeitsgebiet Erbrecht

Das Erbrecht regelt die vermögens- und privatrechtlichen Folgen – Rechte und Pflichten – beim Tod eines Menschen.

Als Fachanwältin für Erbrecht und Notarin berate ich Sie bei diesen Themen:

• Gestaltung letztwilliger Verfügungen (Testamente, Erbverträge) unter besonderer Berücksichtigung familiärer Belange (z. B. Patchworkfamilien, behinderte oder überschuldete Kinder/Eltern)
• Vermögensübertragungen und Nachfolgegestaltungen zu Lebzeiten unter Berücksichtigung erb- und steuerrechtlicher Gesichtspunkte
• Gestaltungsmöglichkeiten beim Pflichtteilsrecht
• internationales Erbrecht
• Höferecht
• Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

Schwerpunkte im Einzelnen:

• Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen (Einzel-, Ehegatten- und Behindertentestamente, spezielle Regelungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften, Vermächtnisse, Auflagen, Teilungsanordnungen)
• Regelung der Unternehmensnachfolge mittels Übergabe- und Schenkungsverträgen
• Verträge über die vorweggenommene Erbfolge (Überlassungs- und Schenkungsverträge)
• Vorsorgende Verträge zur Vermeidung von Konflikten unter künftigen gesetzlichen Erben und Pflichtteilsberechtigten
• Pflichtteilsverzichtsverträge
• Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Nachlassauseinandersetzungen
• Gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen
• Beratung und gerichtliche Vertretung von Erbengemeinschaften (insbesondere Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, Verwaltungs- und Nutzungsstreitigkeiten, Haftung für Nachlassverbindlichkeiten)
• Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten
• Beurkundung von Erbscheinsanträgen und Erbausschlagungen
• Testamentsvollstreckung
• Stiftungsrecht
• Erbrecht mit Auslandsbezug



Haupttätigkeitsgebiet Familienrecht

Das Familienrecht befasst sich mit den Rechtsverhältnissen in einer Ehe, Lebenspartnerschaft, allgemein der Familie und Verwandtschaft und darüber hinaus mit Pflegschaften, Vormundschaften oder gesetzlichen Betreuungen.

Ich berate Sie in den folgenden Bereichen:

• Scheidungen
• Eheverträge
• Trennungsfolgevereinbarungen
• Regelung des Zugewinnausgleichs
• Unterhaltsrecht, insb. bei Selbstständigen
• internationales Familienrecht
• nichteheliche Lebensgemeinschaften

Ich unterstütze und vertrete Sie gerichtlich und außergerichtlich.

Darüber hinaus gestalte ich als Notarin Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen.